Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Abacus-Micro Limited
1.
Geltung
1.1
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge mit der Firma Abacus-Micro Limited.
1.2
Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Kunden anerkannt.
2.
Angebote
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2
Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Die Angestellten der Abacus-Micro Ltd. sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.
3.
Auftrag
3.1
Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben oder mit der Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung beginnen.
4.
Preise, Gefahrenübergang
4.1
An die Vertraglich vereinbarten Preise für Lieferung und Leistung halten wir uns vier Monate gebunden. Bei später vereinbarten Lieferterminen leisten oder Liefern wir zu unseren, am Tage des Gefahrenübergangs, gültigen Preisen, ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers.
4.2
Sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Rechnung des Bestellers. Bei Lieferungen – auch frachtfreie oder bei Frachtvorlage – geht die Gefahr des Liefergutes mit der Bereitstellung auf den Kunden über.
4.3
Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.
5.
Lieferung
5.1
Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten.
5.2
Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzustellen und vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen.
5.3
Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eines eingeschriebenen Briefes, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen, mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten wird.
6.
Gewährleistung
6.1
Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – können gegenüber uns nur geltend gemacht werden, wenn ein evtl. Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden.
6.2
Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanweisungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
6.3
Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können nur innerhalb von acht Tagen nach erhalt schriftlich geltend gemacht werden.
7.
Zahlung, Verzug
7.1
Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort und ohne Abzug zu zahlen. Wechsel können wir annehmen wenn uns die entstehenden Auslagen für Diskont- und sonstige Spesen vergütet werden.
7.2
Ergeben sich nach Vertragsabschuss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherungsleistungen innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nicht zu.
7.3
Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.
8.
Eigentumsvorbehalt
8.1
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch, wenn es sich aus Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn geliefert sind, dass sie im ordentlichen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.
8.2
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, oder erfolgt eine sonstige Vergütung durch Dritte, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Interventionen entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
9.
Sonstiges
9.1
Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.
9.2
Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.
9.3
Der Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Soweit der Besteller Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende, Streitigkeiten der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckforderungen.
9.4
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.